Seit Januar 2025 gilt die neue Beitrags- und Gebührenordnung. Hier als Vorschaubild (für mobile Geräte), weiter unten auch als PDF.

Das Gartenjahr endet lt. Pachtvertrag und Bundeskleingartengesetz am 30. November eins jeden Jahres.
Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung bei Pachtkündigung während des Jahres. Bei Gartenübernahme während des Jahres ist immer der ganze Jahresbeitrag fällig.