In der Zeit vom 01.10. bis 28.02. dürfen Hecken und Bäume (ggf. auch kräftig!) geschnitten werden (§7 Abs. 4 Kleingartenordnung).
Bitte nutzt jetzt diese Zeit, um zu hohe Hecken und Bäume wieder in Ordnung zu bringen, bevor die nächste Vogelbrutsaison beginnt.
Im Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG §39, ist geregelt, was aus Artenschutzgründennicht erlaubt ist:
[...]
(5) Es ist verboten,
[...]
Bäume, [...] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
[...]
Hier eine Zusammenfassung über die erlaubten Hecken- und Baumhöhen in unseren Gartenanlagen:
Hecken: (§6 Abs. 4 Kleingartenordnung + vereinsinterne Erweiterung)
- Alle Hecken innerhalb der Anlage sind auf 1,20 m zu kürzen.
Das betrifft auch Hecken zum Weg.
Ausnahme: Hecken im Höfle zu asphaltierten Straßen: 1,60 m. - Hecken an den Außengrenzen dürfen auf 1,80 m geschnitten werden.
Bäume: (§6 Abs. 3 Kleingartenordnung)
- Spalierobst und Reben – Höhe max. 2 m bei einem Grenzabstand von mind. 1 m.
- Spindelbäume: Höhe max. 2,5 m bei einem Grenzabstand von mind. 2 m.
- Buschbäume und Halbstämme – Höhe max. 3,5 m bei einem Grenzabstand von mind. 3 m.