Informationen zu Hecken- und Baumhöhen

In der Zeit vom 01.10. bis 28.02. dürfen Hecken und Bäume (ggf. auch kräftig!) geschnitten werden (§7 Abs. 4 Kleingartenordnung).

Bitte nutzt jetzt diese Zeit, um zu hohe Hecken und Bäume wieder in Ordnung zu bringen, bevor die nächste Vogelbrutsaison beginnt.

Symbolbild Heckenschnitt
Quelle: https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/buschschnitt-mit-heckenschere_11133897.htm

Im Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG §39, ist geregelt, was aus Artenschutzgründennicht erlaubt ist:

[...]
(5) Es ist verboten,
[...]
Bäume, [...] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
[...]

Hier eine Zusammenfassung über die erlaubten Hecken- und Baumhöhen in unseren Gartenanlagen:

Hecken: (§6 Abs. 4 Kleingartenordnung + vereinsinterne Erweiterung)

  • Alle Hecken innerhalb der Anlage sind auf 1,20 m zu kürzen.
    Das betrifft auch Hecken zum Weg.
    Ausnahme: Hecken im Höfle zu asphaltierten Straßen: 1,60 m.
  • Hecken an den Außengrenzen dürfen auf 1,80 m geschnitten werden.

Bäume: (§6 Abs. 3 Kleingartenordnung)

  • Spalierobst und Reben – Höhe max. 2 m bei einem Grenzabstand von mind. 1 m.
  • Spindelbäume: Höhe max. 2,5 m bei einem Grenzabstand von mind. 2 m.
  • Buschbäume und Halbstämme – Höhe max. 3,5 m bei einem Grenzabstand von mind. 3 m.

Nicht jeder verfügt über das passende Transportmittel. Daher sind wir gerne beim Abtransport von Grünschnitt behilflich. Sprecht uns an!